Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren
BGH, Beschluß vom 19.07.2000 - Aktenzeichen XII ZB 80/98
DRsp Nr. 2000/6287
Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren
Vorläufige Unterbringungsmaßnahmen aufgrund einstweiliger Anordnung, die gem. § 70 h Abs. 2 S. 1 FGG auf längstens sechs Wochen begrenzt sind, können auch nachträglich auf ihre Zulässigkeit überprüft werden (im Anschluß an BVerfG Beschluß vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.).Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof sind nicht mehr gegeben, nachdem alle Instanzgerichte ihre frühere, abweichende Rechtsauffassung aufgegeben haben.