Streitig ist, ob dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) ein Anspruch auf Kindergeld rückwirkend für mehr als sechs Monate vor der Antragstellung zusteht.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|