Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters vom 11.05.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 04.05.2017 (
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|