Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 24. November 2023 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26. Oktober 2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Für den weiteren Beteiligten wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 25. Mai 2023 eine weitere Vergütung aus dem Vermögen der Betroffenen in Höhe von 180 € festgesetzt.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Staatskasse.
Wert: 180 €
I.
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