Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 17. April 2015 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Verfahrenswert: 425 €
Die Rechtsbeschwerde, mit der die Betreuerin die Festsetzung einer Vergütung auf Grundlage eines Stundensatzes von 44 € statt der vom Beschwerdegericht zuerkannten 33,50 € erstrebt, ist nicht begründet. Die angegriffene Entscheidung hält rechtlicher Überprüfung stand.
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