Familienrecht; Gebührenstreitwert eines Unterhaltsarrestes
OLG Köln, Beschluß vom 16.10.2000 - Aktenzeichen 14 WF 119/00
DRsp Nr. 2001/783
Familienrecht; Gebührenstreitwert eines Unterhaltsarrestes
Der Gebührenstreitwert eines Unterhaltsarrestes kann den nach § 17GKG auf den Jahreswert begrenzten Gebührenstreitwert für den Unterhaltsanspruch nicht übersteigen. Er ist diesem nicht generell gleichzusetzen, sondern je nach der Bedeutung der Sicherung mit einem Bruchteil davon zu bewerten (hier: 50 %, obwohl § 20 II GKG nicht analog anwendbar ist.