OVG Nordrhein-Westfalen, vom 24.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 5039/98
VG Arnsberg, vom 29.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 94/97
Familienasyl nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat
BVerfG, Beschluß vom 08.06.2000 - Aktenzeichen 2 BvR 2279/98
DRsp Nr. 2000/8489
Familienasyl nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat
Ein verwaltungsgerichtliches Urteil, das eine der in § 26a Abs. 1AsylVfG normierten Ausnahmen von dem Asylverbot nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht anwendet, weil der Antragsteller nicht legal, d.h. mit einem echten Paß sowie einem Visum der Deutschen Botschaft eingereist sei, überschreitet die Grenze zur Willkür und verletzt daher Art. 3 Abs. 1GG.