BayObLG, Beschluß vom 29.03.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 72/94
DRsp Nr. 1995/4819
Erwachsenenadoption eines Ausländers
»1. Zur Anwendung deutschen Rechts und zur Berücksichtigung des Heimatrechts des Anzunehmenden bei der Adoption eines volljährigen Ausländers (hier: Staatsangehöriger der Volksrepublik China) durch einen deutschen Staatsangehörigen. 2. Zum Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Beteiligten einer Erwachsenenadoption. 3. Die Absicht, den Anzunehmenden vor einer möglicherweise drohenden Abschiebung zu schützen und ihm ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, rechtfertigt die Adoption eines Erwachsenen nicht. 4. Geschäftswert der Erwachsenenadoption.«