Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 8. Mai 2013 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Wert: 1.263 €
I.
Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betreuerin), die erstmals für die Zeit ab dem 15. Februar 2010 als Mitarbeiterin eines Betreuungsvereins zur Berufsbetreuerin für den Betroffenen bestellt wurde, verlangt für die Zeit vom 16. Februar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 Vergütung ihrer Tätigkeit.
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