Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.11.2011 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Göttingen vom 07.11.2011 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 05.12.2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,34 Euro festgesetzt.
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