I.
Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 19.8.2005 eine Betreuerin bestellt mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge; Aufenthaltsbestimmung; Vermögenssorge sowie Vertretung gegenüber Behörden, Heimen, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern. Das Landgericht bestätigte diese Entscheidung am 10.10.2005. Mit Beschluss vom gleichen Tag entließ das Amtsgericht die damalige Betreuerin, bestellte die jetzige Betreuerin für den Betroffenen und legte ihre Aufgabenkreise fest, wobei diese inhaltlich denen der früheren Betreuerin entsprachen.
Mit Schreiben vom 4.11.2005 erhoben die Verfahrensbevollmächtigten für den Betroffenen weitere Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und beantragten Prozesskostenhilfe.
II.
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