Für den Betroffenen, der an einer paranoid-querulatorischen Persönlichkeitsstörung leidet, ist eine Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Sorge für die Gesundheit, Entscheidung über die Unterbringung, Wohnungsangelegenheiten einschließlich Entmüllung, Vermögenssorge, soweit zur Entmüllung erforderlich und einschließlich Feststellung der Kontenstände, bestellt.
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