Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 20. Juli 2015 im Ausspruch zu III. aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
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