Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Pflichtteilsrechts.
I. 1. Der Beschwerdeführer ist einer von zwei Söhnen der am 18. Februar 1994 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin hatte ihn testamentarisch zu ihrem Alleinerben eingesetzt. Am 13. Januar 1994 griff der Bruder des Beschwerdeführers (im Folgenden: Kläger), der seit langem unter einer schizophrenen Psychose leidet, die Mutter zum wiederholten Male tätlich an. Daraufhin errichtete sie am 20. Januar 1994 ein weiteres Testament, in dem sie die Erbeinsetzung des Beschwerdeführers bestätigte und zusätzlich bestimmte:
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