Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 16. Januar 2015 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird Ziffer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts Freiberg vom 21. Oktober 2014 aufgehoben.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
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