Auf die Beschwerde der Staatskasse vom 28.12.20.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 19.12.2016, Az.
Die Erinnerung des Antragstellers vom 19.10.2016 gegen die Festsetzungsentscheidung des Amtsgerichts - Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Familiengerichts - Frankfurt am Main vom 11.10.2016, Az.
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