I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die instanzgerichtlich bestätigte Trennung von ihrer Tochter.
1. Die Beschwerdeführerin ist die leibliche Mutter des im Juni 1996 nichtehelich geborenen Kindes. Sie befand sich zum Zeitpunkt der Geburt in geschlossener psychiatrischer Behandlung. Kurz nach der Geburt wurde das Kind vom Jugendamt in Obhut genommen und in einer Pflegefamilie untergebracht. Dort lebt es seitdem.
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