Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 23.08.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Warburg wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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