Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 29. Mai 2015 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Strausberg aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
I.
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