Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 26. Februar 2014 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Strausberg aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
Der Beschwerdewert wird auf 8.694 € festgesetzt.
I.
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