Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 15.12.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird aus seinem Amt als Vormund für V K entlassen.
Die Vormundschaft für V K wird der Beteiligten zu 2. als Mitarbeiterin des Beteiligten zu 1. („Vereins“-Vormundin) übertragen.
Die Ersatzvormundschaft für den Fall der Verhinderung der Beteiligten zu 2. wird dem Beteiligten zu 1. übertragen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
II.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|