Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 21.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Z vom 03.06.2016 (Aktenzeichen
Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 07.03.2012 (Aktenzeichen
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