Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 8. September 2014 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2.013 €
I.
Der weitere Beteiligte begehrt eine Betreuervergütung für die Zeit ab dem 8. Mai 2012.
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