Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meppen vom 21. Juni 2017 aufgehoben. Zur Klarstellung wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 2 seit dem 18. Mai 2017 nicht mehr Vormund des Beteiligten zu 1 ist.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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