Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Soest vom 04.10.2016 wird zurückgewiesen.
Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 € festgesetzt.
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