Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 31. Januar 2013, erlassen am 4. Februar 2013, abgeändert.
Der Umgang des Vaters mit der Minderjährigen A... W..., geboren am .... Dezember 2000, wird bis zum 30. September 2016 ausgesetzt.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Eltern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Umgang des Vaters mit seiner minderjährigen Tochter A....
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