Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 11. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Wert: bis 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins.
Die Betroffene bewohnt im Rahmen einer Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe nach §§
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