I.
Die Parteien haben am 17.10.1987 vor dem Standesamt in P/Russland die Ehe geschlossen. Sie sind im Jahr 1994 in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt und nunmehr beide deutsche Staatsangehörige. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen: die am 02.04.1988 geborene Tochter N und der am 25.10.1996 geborene Sohn N2. Beide Kinder leben bei der Antragsgegnerin. Die Tochter hat zum 01.08.2005 eine Ausbildung zur Friseurin begonnen; der Sohn N2 besucht die 3. Schulklasse.
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