Die Klägerin, ein pharmazeutisches Unternehmen, verfügt über eine ausschließliche Lizenz an der DE-Marke "Viagra", die für Arzneimittel zur Behandlung von Sexualfunktionsstörungen mit Priorität vom 20.12.1995 eingetragen ist. Inhaberin der Marke ist die US-amerikanische Muttergesellschaft der Klägerin. Sie hat die Klägerin ermächtigt, Ansprüche aus der Marke im eigenen Namen geltend zu machen. Unter der Marke wird ein Medikament zur Behandlung von erektilen Dysfunktionen vertrieben, das seit Oktober 1998 auch in Deutschland erhältlich ist. Die Marke hat in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|