Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war zusammen mit seiner Mutter Eigentümer in fortgesetzter Gütergemeinschaft des Hausgrundstücks B 7 in H. Mit notariellem Vertrag vom 18. Juli 1996 wurde die Gütergemeinschaft auseinander gesetzt, indem das Grundstück zu 3/4 auf den Kläger und zu 1/4 auf die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) übertragen wurde. Der Übernahmepreis wurde auf 200 000 DM festgesetzt. Unter Anrechnung des auf den Kläger entfallenden hälftigen Anteils wurde eine Herauszahlung an die Mutter des Klägers in Höhe von 100 000 DM bestimmt.
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