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2001
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.12.2001
1 UF 76/01
Normen:
BGB
§
1361
;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 885
FuR 2002, 321
OLGReport-Frankfurt 2002, 22
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen
53 F 7652/00
Ehegattenunterhalt; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; eheliche Lebensverhältnisse
OLG Frankfurt/Main,
Urteil
vom 06.12.2001
- Aktenzeichen 1 UF 76/01
DRsp Nr. 2002/10715
Ehegattenunterhalt; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; eheliche Lebensverhältnisse
»Berechnung des Ehegattenunterhalts nach der Anrechnungsmethode bei Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltsberechtigten nach Trennung, wenn dieser zuvor aus der von ihm ausgeübten Erwerbstätigkeit keine Einkünfte erzielt hat.«
Normenkette:
BGB
§
1361
;
Tatbestand:
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