I. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin und unter Zurückweisung der Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg vom 16. Februar 2015 teilweise geändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von 12.231,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2014 zu zahlen.
Der Widerantrag des Antragsgegners wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden dem Antragsgegner auferlegt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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