1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Merzig vom 18. Februar 2015 - 20 F 227/13 VA - in Ziffern 2. und 3. der Entscheidungsformel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Ein Versorgungsausgleich hinsichtlich des Anrechts der Antragstellerin bei der ... pp. Lebensversicherung AG, Versicherungs-Nummer: XX XXXXXXXXX.X, findet nicht statt.
Ein Versorgungsausgleich hinsichtlich des Anrechts der Antragstellerin bei der ... pp. Lebensversicherungs-AG, Versicherungs-Nummer: X/XXXXXX/XXXX, findet nicht statt.
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Familiengerichts.
3. Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz: 1.740 EUR.
I.
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