Auf die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Elmshorn vom 27.04.2010 (Folgesache Versorgungsausgleich) wird Ziffer 2. geändert und wie folgt neu gefasst:
Vom Versicherungskonto Nr. ... von A bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. ... von B bei der Deutschen Renteversicherung Bund Rentenanwartschaften von monatlich 19,57 € bezogen auf den 31.07.2008 übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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