Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau in der Pfalz vom 3. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf
1.000,00 €
festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die beteiligten Ehegatten streiten über die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sie hatten am 2. August 2001 die Ehe geschlossen, die nach Zustellung des Scheidungsantrags am 21. Juni 2016 durch den angefochtenen Verbundbeschluss vom 3. Februar 2017 geschieden worden ist.
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