Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wiesbaden vom ....2015 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.862,92 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin ist am ...1956 geboren, der der Antragsgegner und Beschwerdeführer am ...1950 geboren.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner gingen am ...1982 die Ehe miteinander ein. Aus der Ehe gingen 4 jeweils am …1984, am ...1986, am …1987 und am ...1989 geborene Kinder hervor.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|