1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen-Blumenthal vom 23.12.2014 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
3. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.300 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin und der Antragsteller streiten über die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
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