Für das Verfahren ist das Familiengericht zuständig, weil es sich bei dem vorgelegten Rechtsstreit um eine Familiensache im Sinne des § 621 Absatz 1 Nr. 8 ZPO handelt.
Die Rechtsnatur einer Drittwiderspruchsklage orientiert daran, welchem Rechtsgebiet das der Zwangsvollstreckung entgegengehaltene Recht zuzuordnen ist, nicht aber daran, welcher Anspruch durch die Zwangsvollstreckung realisiert werden soll. Im Falle der Drittwiderspruchsklage, mit welcher eine Teilungsversteigerung nach den §§
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|