Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichs - Familiengericht - Aachen vom 28.7.2016 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und der Gemeinschuldner I T waren miteinander verheiratet. Die Antragsgegnerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen des geschiedenen Ehemanns.
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