Auf die Beschwerde der W....wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 27. Juli 2011 unter Zurückweisung des weiteren Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kürzung der von dem Antragsteller bei der W...bezogenen Versorgung (...) wird ab dem 1. August 2011 in Höhe von monatlich 650,00 € ausgesetzt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren beträgt 4.500 €.
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