Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 4.1.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 15.12.2016 (Aktenzeichen
Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten zu 1) haben in einem Unterhaltsverfahren die in Dortmund lebende Antragstellerin vertreten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 27.7.2016 ist der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt und die Beteiligten zu 1), die in Bergkamen ansässig sind, sind ohne Einschränkung beigeordnet worden.
Der Antragsgegner des Ausgangsverfahrens ist durch Anerkenntnisbeschluss vom 5.9.2016 antragsgemäß zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet worden. Der Verfahrenswert ist auf 9.360,00 € festgesetzt worden.
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