Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 10.06.2021 in der Kostenentscheidung (Ziff. III. des Tenors) wie folgt geändert: Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller die Gerichtskosten; die außergerichtlichen Kosten trägt jeder der Beteiligten selbst.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € 5.336,00.
I.
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