Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs einer Jugendlichen in drei Fällen sowie wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Jugendlichen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang Erfolg.
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