Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und mit Nötigung zu der Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die auf die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten führt zu einer Schuldspruchänderung und zur Aufhebung des Strafausspruchs.
Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Nötigung (§
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