Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger verfolgt mit seiner Beschwerde, der das Verwaltungsgericht nicht abgeholfen hat, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für ein auf die Leistung von Ausbildungsförderung gerichtetes Klageverfahren weiter. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
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