Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Andernach vom 13.3.2015 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren
Nachdem das Gericht durch Zwischenbeschluss vom 24.2.2014 eine Umgangspflegschaft angeordnet hatte, hat es diese durch Beschluss vom 26.11.2014 bis zum 26.11.2017 verlängert. Dieses Verfahren ist ausweislich des Protokolls vom 26.11.2014, Bl. 5, im allseitigen Einvernehmen beendet worden, die Kosten des Verfahrens sind gegeneinander aufgehoben worden.
Erst am 25. Februar 2015 hat die Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe "für den weiteren Verlauf des Verfahrens" unter Beiordnung von Rechtsanwalt ...[A], ...[Z], beantragt und zugleich die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen vorgelegt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|