I. Der Betroffene steht seit 23.07.2002 unter Betreuung, für die der Beteiligte zu 1. als Berufsbetreuer am 09.05.2003 im Anschluss an einen früheren Berufsbetreuer bestellt wurde. Der Betreute befand sich aufgrund eines Strafverfahrens vom 30.09.2004 bis 04.10.2004 in Untersuchungshaft in der JVA G, sodann ab 05.10.2004 in den Rheinischen Kliniken C, dem ein Unterbringungsbefehl gemäß §
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