Die Beschwerde des Ergänzungspflegers, datiert auf den 19. Dezember 2009, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 14. Dezember 2009 - 162 F 16300/09 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.
A. Die Beschwerde betrifft die Frage, inwieweit dem heute 11-jährigen Kind im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Erbauschlagung durch den alleinvertretungsberechtigten Elternteil für die Zustellung der Genehmigungserklärung und die Entscheidung über ein eventuelles Rechtsmittel gegen die Genehmigung ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.
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