Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau vom 23. Oktober 2009 aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) auf Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Beteiligten zu 1. und 2. zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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