Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 23. September 2014 wird verworfen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die Betroffene erteilte ihrer Tochter, der Beteiligten zu 2, im Jahr 2010 eine notariell beurkundete Generalvollmacht, die u. a. die Entscheidungsbefugnis in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst.
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